
Julius Becker
Rechtsanwalt seit 2016 → tätig in Aufenthaltsrecht, Asylrecht, Einbürgerungen, illegale Einreise, etc.
Das Staatsangehörigkeitsrecht regelt den Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, insbesondere durch Geburt oder Einbürgerung. Wir begleiten Sie kompetent in allen behördlichen und gerichtlichen Verfahren und setzen Ihr Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit durch.
Wir vertreten Sie in allen Phasen des Strafverfahrens. Melden Sie sich sofort, sobald Sie Post von Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten. Je früher wir involviert sind, desto besser können wir Ihr Verfahren positiv beeinflussen.
Wir begleiten Sie in jeder Phase Ihres Asylverfahrens: von der Vorbereitung Ihres Asylantrags über die Begleitung zur Anhörungsverhandlung bis hin zur gerichtlichen Vertretung bei Ablehnungen oder Dublin-Verfahren. Unsere Beratung stärkt Ihre Chancen auf ein erfolgreiches Asylverfahren.
Ob Arbeit, Familie, Studium oder humanitäre Gründe – wir beraten Sie umfassend zu allen Aufenthaltszwecken in Deutschland. Wir vertreten Ihre Interessen bei Ausländerbehörden, Botschaften und Gerichten. Insbesondere unterstützen wir Sie bei Visaverfahren, Arbeitsgenehmigungen, Anerkennung von Qualifikationen sowie bei der Beantragung einer Niederlassungs- oder Daueraufenthaltserlaubnis.
Je nach Aufenthaltsstatus haben Sie Anspruch auf Sozialleistungen. Wir setzen Ihre Rechte auf Leistungen bei Schwangerschaft, Pflegebedarf, Krankheit, Behinderung oder Passbeschaffung konsequent durch und vertreten Sie gegenüber Behörden und Sozialgerichten.
Julius Becker
Rechtsanwalt seit 2016 → tätig in Aufenthaltsrecht, Asylrecht, Einbürgerungen, illegale Einreise, etc.
Leonie Därr
Rechtsanwältin seit 2023 → tätig in Asylrecht, Aufenthaltsrecht, Einbürgerungen und Sozialrecht
Julius Engel
Rechtsanwalt seit 2018 → tätig in Asylrecht, Aufenthaltsrecht, Einbürgerungen, Sozialrecht und Personenstandsrecht
Josephine Koberling
Rechtsanwältin seit 2018 → tätig in Asylrecht, Aufenthaltsrecht und Einbürgerungen
Sebastian Pukrop
Rechtsanwalt seit 2023 → tätig in Asylrecht, Aufenthaltsrecht und Aufenthaltsstrafrecht
Unsere Gebühren richten sich bei außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die Gebühr für eine Erstberatung richtet sich nach dem Sachverhalt. Wir arbeiten darüber hinaus mit Honorarvereinbarungen. Die Gebühren werden im Einzelnen mit Ihnen in einem persönlichen Gespräche vereinbart.
Die Gebühr für eine Erstberatung richtet sich nach dem Sachverhalt. Sie beträgt maximal 190 Euro zuzüglich der auf das Honorar entfallenden Mehrwertsteuer. Wie viel eine Erstberatung in Ihrem Fall kostet, klären wir auf Nachfrage vorher mit Ihnen am Telefon.
Wenn Sie über ein nur geringes Einkommen verfügen, haben Sie die Möglichkeit im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Die Landeskasse übernimmt bei bewilligter Prozesskostenhilfe die Rechtsanwaltsvergütung für den gerichtlichen Teil eines Rechtsstreits.