Anwält*innen

Aufenthaltsrecht

Im Bereich des Aufenthaltsrechts beraten und unterstützen wir Sie im Verlauf Ihres gesamtem Verfahrens, vom Visum bis zur Verfestigung des Aufenthalts und Ihrer Einbürgerung.

Aufenthaltsrecht

Von dem Bereich des Asylrechts grundlegend zu trennen ist das Aufenthaltsrecht. Es regelt den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen, also Menschen ohne einen Pass Deutschlands oder eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union. Dabei werden verschiedene Zwecke für den Aufenthalt unterschieden, zum Beispiel Erwerbstätigkeit, Familiennachzug oder Studium. An den zweckgebundenen Aufenthaltstitel sind ganz unterschiedliche Rechtspositionen hinsichtlich der Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit, einer späteren Aufenthaltsverfestigung und des Nachzugs von Ehegatt*innen und Kinder geknüpft. Gern unterstützen wir Sie schon im Antragsverfahren gegenüber den Ausländerbehörden und vertreten Sie, wenn nötig, später auch vor Gericht.

Daneben regelt das Aufenthaltsrecht auch die Voraussetzungen zur Beendigung eines Aufenthalts und deren zwangsweise Durchsetzung, die Abschiebung. Droht die Aufenthaltsbeendigung, so muss schnell reagiert werden. Zu den Möglichkeiten, Ihren Aufenthalt in Deutschland zu sichern, beraten wir Sie gern.

Erwerbstätigkeit

Um in Deutschland arbeiten zu können, brauchen Sie einen entsprechenden Aufenthaltstitel oder eine gesondert zu beantragende Erlaubnis. Dabei wird zwischen abhhängiger Beschäftigung (§ 18 AufenthG) und selbstständiger Tätigkeit (§ 21 AufenthG) unterschieden. Für bestimmte Berufsgruppen gibt es zudem die Blaue Karte EU (§ 19a AufenthG). Zudem bestehen für leitende Angestellte, Künstler*innen, innerhalb eines globalen Unternehmens entsandten Arbeitnehmer*innen und zahlreiche weitere Berufsgruppen Sonderregelungen, die den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit erleichtern.

Im Rahmen des Antragsverfahrens zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, die Ihnen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erteilt wird, oder einer Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit unterstützen wir Sie in jedem Stadium gerne. Die anwaltliche Vertretung kann beispielsweise das Visumsverfahren bei den deutschen Botschaften und den Ausländerbehörden, die Arbeitsmarktprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit, die Anerkennung der von Ihnen erworbenen Qualifikationen durch die berufsständischen Kammern und möglicherweise Gerichtsverfahren zu diesen Fragen umfassen. Außerdem beraten wir Sie gerne zu den aufenthaltsrechtlichen Fragen Ihrer Existenzgründung in Deutschland.

Unbefristetes Aufenthaltsrecht


Wenn Sie sich bereits mehrere Jahre in Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis aufhalten, haben Sie möglicherweise Anspruch auf die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Hierbei handelt es sich um dauerhafte Aufenthaltstitel, die eine unbeschränkte Geltungsdauer haben und einen besseren Schutz vor ihrem Verlust bieten.

Gerne beraten wir Sie hierzu und prüfen für Sie die Voraussetzungen für die Erteilung von Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthalt-EU.

Staatsangehörigkeitsrecht

Für Menschen, die bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben, besteht die Möglichkeit der Einbürgerung. Liegen bestimmte Voraussetzungen wie etwa ein regelmäßiges Einkommen, der erfolgreiche Besuch eines Integrationskurses und genügende Kenntnisse der deutschen Sprache vor, kann die deutsche Staatsangehörigkeit erworben werden.

Das Einbürgerungsverfahren stellt ein bürokratisch aufwendiges Verfahren dar und erfordert oft eine intensive Auseinandersetzung mit den jeweils zuständigen Behörden. Gerne unterstützen und beraten wir Sie in diesem Verfahren.

Neben der Einbürgerung bestehen weitere Möglichkeiten des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit, etwa durch Geburt oder Adoption. Auch hierzu beraten wir Sie gern.

Abschiebungshaft

In Deutschland können Menschen zur zwangsweisen Durchsetzung der Ausreisepflicht in Haft genommen werden. Eine solche Freiheitsentziehung darf nur aufgrund richterlicher Anordnung vollzogen werden. Auf Antrag der Ordnungsbehörden entscheidet ein Gericht nach Anhörung der betroffenen Person über die Anordnung der Haft. Gegen die gerichtliche Entscheidung steht der Beschwerdeweg offen. Eine von Abschiebungshaft betroffene Person hat zu jedem Zeitpunkt des Anordnungsverfahrens das Recht, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen. Wenn Sie oder Ihre Bekannten oder Angehörigen sich in Abschiebungshaft befinden, kontaktieren Sie uns.