Anwält*innen

Strafrecht

Auch im Bereich des Strafrechts gelten für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit Besonderheiten. Zum einen gibt es besondere Straftaten, die nur von ihnen begangen werden können, wie etwa der unerlaubte Aufenthalt oder die unerlaubte Einreise. Zum anderen können Strafverfahren in Deutschland für Ausländer*innen dazu führen, dass ein Aufenthaltstitel nicht erteilt oder widerrufen wird. Im schlimmsten Falle droht die Ausweisung.

Diese Fälle sind besonders schwierig, da sie sowohl Kenntnis des Straf- als auch des Migrationsrechts erfordern. Wenn also gegen Sie wegen eines aufenthaltsrechtlichen Straftatbestandes ermittelt wird oder Ihnen aufgrund eines Strafverfahrens Konsequenzen für ihren Aufenthaltsstatus drohen, wenden Sie sich für Ihre Verteidigung gerne an uns.


Kontakt
Mail:beck@blkr-berlin.de
Tel.:030 987 654 32